Schilder- und Lichtreklamehersteller

Voraussetzungen

Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt hauptsächlich in einem Betrieb. Der schulische Teil der Ausbildung findet am FHBK in Teilzeit an einem bzw. zwei Berufsschultagen statt. Voraussetzung ist ein entsprechender Ausbildungsvertrag  – ein Schulabschluss ist nicht zwingend erforderlich.

 

Schilder- und Lichtreklamehersteller/-innen sollten handwerkliches Geschick und eine gute körperliche Konstitution mitbringen. Gestalterische Grundkenntnisse sind ebenso gefragt, wie ansprechende Umgangsformen. Höhenangst und Farbsehschwächen sind eher hinderlich.

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