Schilder- und Lichtreklamehersteller
Voraussetzungen
Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt hauptsächlich in einem Betrieb. Der schulische Teil der Ausbildung findet am FHBK in Teilzeit an einem bzw. zwei Berufsschultagen statt. Voraussetzung ist ein entsprechender Ausbildungsvertrag – ein Schulabschluss ist nicht zwingend erforderlich.
Schilder- und Lichtreklamehersteller/-innen sollten handwerkliches Geschick und eine gute körperliche Konstitution mitbringen. Gestalterische Grundkenntnisse sind ebenso gefragt, wie ansprechende Umgangsformen. Höhenangst und Farbsehschwächen sind eher hinderlich.