- Frau BeerhorstSachbearbeitung für die Ülu-Planung
- Herr BartzWerkstattleitung Gebäude D / Raum D-006
Polster- und Dekorationsnäher
Der Beruf der Polster- und Dekorationsnäher/-innen ist staatlich anerkannt, dauert 2 Jahre und gliedert sich im wesentlichen in drei Aufgabenbereiche:
- Polsterbezügeherstellung
- Dekorationsherstellung
- Herstellen von Bezügen und Überwürfen
Polster- und Dekorationsnäher/-innen arbeiten in Fachbetrieben des Handwerks und in Betrieben, die entsprechende Dienstleistungen anbieten, z.B. in Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen von Warenhäusern, in gewerblich-technischen oder künstlerischen Nähateliers, in Nähbetrieben der Industrie, des Möbelhandels oder auch an Bühnenwerkstätten.
Die Auszubildenden im Polster- und Dekorationsnäherhandwerk lernen kreativ und vielseitig in Kooperation von Schule und betrieblicher Ausbildung folgende Inhalte:
- Ausführen von Näharbeiten
- Anwenden von Bügeltechniken
- Fertigen von Raumdekoration
- Fertigen und Beziehen von Polsterbezugsteilen
- Herstellen von Bezügen und Überwürfen (Hussen)
- Ausführen von Verzierungs- und Abschlussarbeiten
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Berechnen von Kosten der erbrachten Leistungen
- Arbeitsplätze einrichten, Maßnahmen zum Gesundheits-, Unfall- und Umweltschutz ergreifen
- Informations- und Kommunikationstechniken anwenden, Arbeitsergebnisse beurteilen und dokumentieren