- Frau NennstielGeschäftsführende Stelle des Gesellenprüfungsausschusses
- Frau BeerhorstSachbearbeitung für die Ülu-Planung
- Herr BartzWerkstattleitung Gebäude D / Raum D-006
Der Beruf der Polster- und Dekorationsnäher/-innen ist staatlich anerkannt, dauert 2 Jahre und gliedert sich im wesentlichen in drei Aufgabenbereiche:
Polster- und Dekorationsnäher/-innen arbeiten in Fachbetrieben des Handwerks und in Betrieben, die entsprechende Dienstleistungen anbieten, z.B. in Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen von Warenhäusern, in gewerblich-technischen oder künstlerischen Nähateliers, in Nähbetrieben der Industrie, des Möbelhandels oder auch an Bühnenwerkstätten.
Die Auszubildenden im Polster- und Dekorationsnäherhandwerk lernen kreativ und vielseitig in Kooperation von Schule und betrieblicher Ausbildung folgende Inhalte: