Fotografen

Voraussetzungen

Der Beruf des Fotografen und der Fotografin führt über eine duale Ausbildung.

Die Voraussetzung, am FHBK im dualen System unterrichtet werden zu können, ist ein – in der Regel dreijähriger – Ausbildungsvertrag in einem Fotostudio, einer Werbeagentur, einer geeigneten Institution etc.

Unabhängig von der regionalen Verortung des Ausbildungsbetriebes besitzen die Auszubildenden eine freie Berufskollegwahl über Bezirksregierungs- und Bundeslandgrenzen hinweg.

Die Berufsausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt an den Lernorten Betrieb und Schule.

Die Auszubildenden werden im FHBK als Bezirksfachklassen (Unter-, Mittel- und Oberstufe) in Teilzeitform unterrichtet. Dies bedeutet, dass im wöchentlichen Wechsel ein oder zwei achtstündige Schultage stattfinden.

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres erfolgt die Gesellenprüfung mit dem Abschluss »Geselle/Gesellin im Fotografenhandwerk«.

Neuigkeiten

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drupa Young Talent Award 2024

Mit Besuchern und Experten aus über 180 Ländern ist die drupa die Weltleitmesse für Drucktechnologien. In diesem Rahmen wurden vom 28. Mai bis 7. Juni 2024 in Düsseldorf kreative Arbeiten von jungen Talenten des Fritz-Henßler-Berufskollegs präsentiert und am Donnerstag, 6. Juni, durch das drupa-Team prämiert.

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