Fotografen
Voraussetzungen
Der Beruf des Fotografen und der Fotografin führt über eine duale Ausbildung.
Die Voraussetzung, am FHBK im dualen System unterrichtet werden zu können, ist ein – in der Regel dreijähriger – Ausbildungsvertrag in einem Fotostudio, einer Werbeagentur, einer geeigneten Institution etc.
Unabhängig von der regionalen Verortung des Ausbildungsbetriebes besitzen die Auszubildenden eine freie Berufskollegwahl über Bezirksregierungs- und Bundeslandgrenzen hinweg.
Die Berufsausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt an den Lernorten Betrieb und Schule.
Die Auszubildenden werden im FHBK als Bezirksfachklassen (Unter-, Mittel- und Oberstufe) in Teilzeitform unterrichtet. Dies bedeutet, dass im wöchentlichen Wechsel ein oder zwei achtstündige Schultage stattfinden.
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres erfolgt die Gesellenprüfung mit dem Abschluss »Geselle/Gesellin im Fotografenhandwerk«.