Raumausstatter

Weiterbildung

Nach Abschluss der Gesellenprüfung stehen Raumausstattern bzw. Raumausstatterinnen verschiedene Weiter- beziehungsweise Fortbildungsmöglichkeiten offen. Zum einen kann man sich beispielsweise zum »Staatlich geprüften Einrichtungsfachberater« bzw. zur »Staatlich geprüften Einrichtungsfachberaterin« oder zum Küchenfachberater bzw. zur Küchenfachberaterin (z.B. MöFa, Köln) weiterbilden lassen. Zum anderen ist der Weg zum Raumausstattermeister bzw. zur Raumausstattermeisterin offen (z.B. Meisterschule Münster oder Oldenburg). Wer über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann im Anschluss an die Ausbildung ein Studium anstreben.

Mögliche Studiengänge bei entsprechender schulischer Voraussetzung (Abitur/Fachabitur) sind:

  • Architektur/Innenarchitektur
  • Interior Design
  • Staatlich geprüfter Betriebswirt/Staatlich geprüfte Betriebswirtin Fachrichtung Möbelhandel
  • kaufmannischer Assistent/kaufmannische Assistentin Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Möbelwirtschaft
  • Berufsschullehrer/-in

Neuigkeiten

Am 25. Oktober 2025 luden zunächst die sieben NRW-Handwerkskammern die besten Junghandwerker/-innen feierlich ins Casino Leverkusen zur Ehrung ihrer Leistung bei der Gesellenprüfung ein. Und dann ging es für Leonie Seringhaus weiter zum bundesweiten Wettbewerb!

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