Maschinen- und Anlagenführer
Voraussetzungen
Die Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin findet im Rahmen des dualen Systems statt. Der Schulabschluss spielt aus Sicht der Berufsschule keine Rolle, denn die Voraussetzung am FHBK unterrichtet werden zu können, ist ein entsprechender Ausbildungsvertrag zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin mit dem Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung.
Für den Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin sind generell zur Bedienung von Maschinen und Anlagen ein technisches Verständnis, die Fähigkeit zum Messen und Prüfen, eine grundlegende Rechenfähigkeit und ein gutes Reaktions- und Sehvermögen erforderlich. Der Beruf wird im Stehen bei häufigem Standortwechsel ausgeübt. Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Flexibilität für neue, individuelle Aufgaben sind Grundvoraussetzungen.