Maler und Lackierer

Voraussetzungen

Für das Erlernen des Berufes des Maler und Lackierers/der Malerin und Lackiererin sowie des Bauten- und Objektbeschichters/der Bauten- und Objektbeschichterin ist ein entsprechender Ausbildungsvertrag notwendig.

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

Neuigkeiten

Die vier Schulleiter reichen sich die Hand und besiegeln auch optisch den Kooperationsvertrag

Eine Delegation von drei Schulleitern berufsbildender Schulen aus Dortmund ist Ende September 2026 nach Zamousc in Polen gereist, um den Weg für interkulturelle Begnungen zu fördern und die Auseinandersetzung mit der gemeinsamen Vergangenheit zu ebnen.

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