Maler und Lackierer

Voraussetzungen

Für das Erlernen des Berufes des Maler und Lackierers/der Malerin und Lackiererin sowie des Bauten- und Objektbeschichters/der Bauten- und Objektbeschichterin ist ein entsprechender Ausbildungsvertrag notwendig.

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

Neuigkeiten

Vier Personen stehen nebeneinander vor einer Tischkreissäge
Neuigkeiten | Erasmus+ | Tischler

Studiare e lavorare in Italia

Zwei Auszubildende des Tischlerhandwerks absolvierten ein zweiwöchiges Praktikum in Varallo: Ein persönlicher Erfahrungsbericht.

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