Brenner
Voraussetzungen
Grundsätzlich ist rechtlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben, insofern kann die Ausbildung mit jedem Schulabschluss oder auch ohne Abschluss begonnen werden.
Voraussetzung für den Besuch der Berufsschulklasse ist ein Berufsausbildungsvertrag in diesem anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. mit einer Getreidebrennerei).
Brenner/-innen müssen Interesse am Umgang mit Lebensmitteln und der Handhabung technischer Geräte und Anlagen haben. Dementsprechend werden Bewusstsein für Hygiene und technisches Verständnis vorausgesetzt. Für die überwachenden und kontrollierenden Tätigkeiten brauchen Brenner/-innen eine hohe Konzentrationsfähigkeit. Auch handwerkliches Geschick und Spaß an praktisch-zupackender Tätigkeit gehören dazu.