COVID-19-Selbsttests am FHBK

Antigenschnelltests ab dem 12. April verpflichtend

Liebe Auszubildenden und Schüler/-innen,
liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Partner der dualen Ausbildung,

die Landesregierung ermöglicht es allen Schüler/-innen an Berufskollegs zweimal pro Woche einen sogenannten PoC-Selbsttest durchzuführen. Die Testung ist ab dem 12. April verpflichtend und Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht. In der Schulmail des MSB vom 08.04.2021 heißt es dazu wörtlich:

»Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schüler/-innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.«

 

Für Nachfragen zum konkreten Ablauf in den einzelnen Bildungsgängen stehen Ihnen die Klassenleitungen und Abteilungsleitungen unter den bekannten Erreichbarkeiten zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Markus Vorspohl, Schulleiter