Fotografen nach BKAZVO

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in die vollzeitschulische Ausbildung zur Fotografin / zum Fotografen ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Praktikumsplatz in einem fotografischen oder videografischen Betrieb, in dem möglichst während der gesamten Ausbildungsdauer ein begleitendes Praktikum absolviert wird. Bei der Suche des Praktikumsbetrieb werden die Auszubildenden vom Berufskolleg unterstützt. 

Jugendliche unter 18 Jahren müssen zudem spätestens am ersten Schultag einen ärztlichen Nachweis über die gesundheitliche Eignung für den Beruf vorlegen.

Die Anmeldung erfolgt entweder online über www.schueleranmeldung.de oder direkt an Frau Kwiatkowski (kwiatkowski[at]fhbk.de).  

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Eine beglaubigte Kopie des letzten Abschluss- oder Abgangszeugnisses
  • Die Praktikumsvereinbarung mit dem Betrieb (im Original und in Kopie)

Neuigkeiten

Neuigkeiten | Fotografen

Neu: Fotograf/-in in Vollzeit

Ab dem Schuljahr 2025/2026 bieten wir am Fritz-Henßler-Berufskolleg erstmals die vollzeitschulische Ausbildung zur Fotografin/zum Fotografen an – modern, praxisnah und mit viel Raum für deine kreative Entwicklung. Offizieller Start ist der 27. August 2025.

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