Destillateure

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben, insofern kann die Ausbildung mit jedem Schulabschluss oder auch ohne Abschluss begonnen werden.
Voraussetzung für den Besuch der Berufsschulklasse ist ein Berufsausbildungsvertrag in diesem anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. mit einem Spirituosenbetrieb, einer Obstbrennerei, einem Aromenunternehmen).
 
Destillateure und Destillateurinnen müssen Interesse am Umgang mit Lebensmitteln und der Handhabung technischer Geräte und Anlagen haben. Dementsprechend werden Bewusstsein für Hygiene, ein guter Geruchs- und Geschmackssinn sowie technisches Verständnis vorausgesetzt. Auch handwerkliches Geschick und Spaß an praktisch-zupackender Tätigkeit gehören dazu.

Neuigkeiten

Wir finden: sehr gut! Im Rahmen eines Kulturaustauschs hatten die Mittelstufenschüler/-innen der Destillateur- und Brauerklassen des Fritz-Henßler-Berufskollegs die Möglichkeit, mit dem NRW Juniorballett in Dortmund in Kontakt zu treten, um sich gegenseitig ihre »Welt« zeigen zu können.

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