Brauer und Mälzer

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist rechtlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben, insofern kann die Ausbildung mit jedem Schulabschluss oder auch ohne Abschluss begonnen werden.
Voraussetzung für den Besuch der Berufsschulklasse ist ein Berufsausbildungsvertrag in diesem anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. mit einer Brauerei oder Mälzerei).

Das Verständnis für technische Zusammenhänge ist genauso wichtig wie das Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern, eine rasche Auffassungsgabe, Konzentrationsfähigkeit und Sensibilität für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln. Darüber hinaus gilt die Bierbrauerei trotz ihrer hochmodernen Verfahren heute immer noch als »Handwerk«, und deshalb muss hin und wieder auch mal kräftig angepackt werden.

Neuigkeiten

Wir finden: sehr gut! Im Rahmen eines Kulturaustauschs hatten die Mittelstufenschüler/-innen der Destillateur- und Brauerklassen des Fritz-Henßler-Berufskollegs die Möglichkeit, mit dem NRW Juniorballett in Dortmund in Kontakt zu treten, um sich gegenseitig ihre »Welt« zeigen zu können.

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