Fachoberschule für Bau-/Holztechnik
Zweijähriger Bildungsgang: Klasse 11 und 12
Einjähriger Bildungsgang: Klasse 12 (mit abgeschlossener Berufsausbildung)
Aufgabe und Ziel:
Die Fachoberschule vermittelt eine erweiterte Allgemeinbildung sowie eine vertiefte berufliche Fachbildung und befähigt ihre Schüler/innen zum Studium an einer Fachhochschule oder einer Gesamthochschule.
Unterrichtsform:
Die Ausbildung in der Klasse 11 umfasst den Unterricht in Teilzeitform an 1,5 Wochentagen und ein fachbezogenes Praktikum an 3,5 weiteren Wochentagen. Die Durchführung des Praktikums richtet sich nach der Praktikum-Ausbildungsordnung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung.
Die Ausbildung in der Klasse 12 erfolgt in Vollzeitform (Montag - Freitag).
Stundentafel für die Fachoberschule
Fachrichtung Technik, fachlicher Schwerpunkt Bau- und Holztechnik
Berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife (11, 12S) bzw. vertiefte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife (12B)
Jahrgangsstufe | 11 | 12S | 12B |
|---|---|---|---|
Berufsbezogener Lernbereich | |||
Fächer des fachlichen Schwerpunktes: | [160] | [320] | [320] |
Bautechnik (1) | 80/160 | 160 | 160 |
weitere Fächer (3) | |||
- 1. Fach | 80/0 | 80 | 80 |
- 2. Fach | 80/0 | 80 | 80 |
Mathematik (2) | 80 | 160 | 160 |
Physik oder Chemie oder Biologie | - | 80 | 80 |
Informatik | - | 80 | 80 |
Wirtschaftslehre | - | 80 | 80 |
Englisch (2) | 80 | 160 | 160 |
Berufsübergreifender Bereich | |||
Deutsch/Kommunikation (2) | 80 | 160 | 160 |
Deutsch (2) | - | - | - |
Religionslehre | 40 | 80 | 80 |
Sport/Gesundheitsförderung | - | 80 | 80 |
Sport | - | - | - |
Politik/Gesellschaftslehre | 40 | 80 | 80 |
Gesellschaftslehre mit Geschichte | - | - | - |
Differenzierungsbereich | [0] | [80] | [80] |
- 2. Fremdsprache (4) | - | 0/160 | |
- weitere Angbote 5) | 80 | 160/0 | |
Gesamtstundenzahl | 480 | 1360 | 1440 |
1) Erstes Fach der Fachhochschulreifeprüfung und der Abiturprüfung.
2) Zweites bis viertes Fach der Fachhochschulreifeprüfung bzw. der Abiturprüfung.
3) Festlegung durch die Bildungsgangkonferenz, als 1. weiteres Fach kommen in Betracht: Holztechnik, Vermessungstechnik, Bauphysik, Bauplanungstechnik, Informationstechnik, Datenverarbeitung.
Als 2. weiteres Fach kann die Bildungsgangkonferenz darüber hinaus ein anderes Fach benennen.
4) Für Schülerinnen und Schüler, die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife die zweite Fremdsprache belegen müssen.
5) Differenzierungsangebote nach Möglichkeit der Schule (z. B. Stützunterricht bzw. erweiternde, ergänzende und vertiefende Angebote – Festlegung durch die Bildungsgangkonferenz).
Aufnahmevoraussetzungen:
Klasse 11:
Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife (oder einen gleichwertigen Abschluss) und Eintritt in ein dem Schultyp der Fachoberschule entsprechendes einjähriges Praktikum. Der Praktikantenvertrag ist der Schule für die Anerkennung vorzulegen.
Klasse 12:
Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife und eine auf den Bildungsgang bezogene abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder Versetzung zur Klasse 12 der Fachoberschule mit Nachweis über erfolgreichen Abschluss des Praktikantenjahres.
Bewerbungsunterlagen:
Alle Abschlusszeugnisse und sonstigen Qualifikationsnachweise sind der Bewerbung in beglaubigter Kopie beizufügen. Sollte der Bildungs- bzw. Ausbildungsabschluss noch nicht vorliegen, ist das letzte Halbjahreszeugnis der z. Z. besuchten Schule in beglaubigter Kopie beizufügen. Das Abschlusszeugnis muss spätestens bis 01. August in beglaubigter Form eingereicht werden.
Anmeldungen ohne vollständige Unterlagen und Angaben gelten als nicht abgegeben.
Abschlussprüfung:
Der Bildungsgang der Fachoberschule schließt mit einer Prüfung ab. Wer die Prüfung besteht, erwirbt die Fachhochschulreife. Sie berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an der Fachhochschule oder der Gesamthochschule.
Lernmittel- und Fahrkosten:
Es besteht Lernmittelfreiheit im Rahmen der Bestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
Für die Erstattung der Schülerfahrkosten gilt die Schülerfahrkostenregelung der Stadt Dortmund. Für die Schüler der Klasse 11 besteht Anspruch auf Fahrkosten nur für den Weg zur nächstgelegenen Schule. Schüler des einjährigen Bildungsganges haben keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.
Ausbildungsbeihilfe:
Ausbildungsbeihilfe kann für Berechtigte im Rahmen des Ausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gezahlt werden. Auskünfte erteilt das zuständige Bafög-Amt.
Anmeldung: