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Gestalter geben Gerüstbauern frisches Outfit

Im September 2011 erhielten die Gestaltungstechnischen Assistenten der Jahrgangs-stufe 12 von der Bundesinnung Gerüstbau und der Handwerkskammer Dortmund den Auftrag, den Beruf des Gerüstbauers für Jugendliche... Mehr erfahren


Fritz-Henßler-Berufskolleg

Brügmannstr. 25-27a
44135 Dortmund
Telefon: 0231.50 23 156
Telefax: 0231.57 72 52
E-Mail: verwaltung@fhbk.de



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Fachoberschule für Bau-/Holztechnik

Zweijähriger Bildungsgang: Klasse 11 und 12 

Einjähriger Bildungsgang: Klasse 12 (mit abgeschlossener Berufsausbildung)

Aufgabe und Ziel:

Die Fachoberschule vermittelt eine erweiterte Allgemeinbildung sowie eine vertiefte berufliche Fachbildung und befähigt ihre Schüler/innen zum Studium an einer Fachhochschule oder einer Gesamthochschule.

Unterrichtsform:

Die Ausbildung in der Klasse 11 umfasst den Unterricht in Teilzeitform an 1,5 Wochentagen und ein fachbezogenes Praktikum an 3,5 weiteren Wochentagen. Die Durchführung des Praktikums richtet sich nach der Praktikum-Ausbildungsordnung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung.

Die Ausbildung in der Klasse 12 erfolgt in Vollzeitform (Montag - Freitag).

Stundentafel für die Fachoberschule 

Fachrichtung Technik, fachlicher Schwerpunkt Bau- und Holztechnik 

Berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife (11, 12S) bzw. vertiefte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife (12B)

 

Jahrgangsstufe

11

12S

12B

Berufsbezogener Lernbereich

Fächer des fachlichen Schwerpunktes:

[160]

[320]

[320]

Bautechnik (1)

80/160

160

160

weitere Fächer (3)

- 1. Fach

80/0

80

80

- 2. Fach

80/0

80

80

Mathematik (2)

80

160

160

Physik oder Chemie oder Biologie

-

80

80

Informatik

-

80

80

Wirtschaftslehre

-

80

80

Englisch (2)

80

160

160

Berufsübergreifender Bereich

Deutsch/Kommunikation (2)

80

160

160

Deutsch (2)

-

-

-

Religionslehre

40

80

80

Sport/Gesundheitsförderung

-

80

80

Sport

-

-

-

Politik/Gesellschaftslehre

40

80

80

Gesellschaftslehre mit Geschichte

-

-

-

Differenzierungsbereich

[0]

[80]

[80]

- 2. Fremdsprache (4)


-

0/160

- weitere Angbote 5)


80

160/0

Gesamtstundenzahl

480

1360

1440

 1) Erstes Fach der Fachhochschulreifeprüfung und der Abiturprüfung. 

 2)  Zweites bis viertes Fach der Fachhochschulreifeprüfung bzw. der Abiturprüfung. 

 3) Festlegung durch die Bildungsgangkonferenz, als 1. weiteres Fach kommen in Betracht: Holztechnik, Vermessungstechnik, Bauphysik, Bauplanungstechnik, Informationstechnik, Datenverarbeitung. 

Als 2. weiteres Fach kann die Bildungsgangkonferenz darüber hinaus ein anderes Fach benennen. 

4) Für Schülerinnen und Schüler, die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife die zweite Fremdsprache belegen müssen. 

5) Differenzierungsangebote nach Möglichkeit der Schule (z. B. Stützunterricht bzw. erweiternde, ergänzende und vertiefende Angebote – Festlegung durch die Bildungsgangkonferenz).

Aufnahmevoraussetzungen:

Klasse 11:

Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife (oder einen gleichwertigen Abschluss) und Eintritt in ein dem Schultyp der Fachoberschule entsprechendes einjähriges Praktikum. Der Praktikantenvertrag ist der Schule für die Anerkennung vorzulegen. 

Klasse 12:

Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife und eine auf den Bildungsgang bezogene abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder Versetzung zur Klasse 12 der Fachoberschule mit Nachweis über erfolgreichen Abschluss des Praktikantenjahres. 

Bewerbungsunterlagen:

Alle Abschlusszeugnisse und sonstigen Qualifikationsnachweise sind der Bewerbung in beglaubigter Kopie beizufügen. Sollte der Bildungs- bzw. Ausbildungsabschluss noch nicht vorliegen, ist das letzte Halbjahreszeugnis der z. Z. besuchten Schule in beglaubigter Kopie beizufügen. Das Abschlusszeugnis muss spätestens bis 01. August in beglaubigter Form eingereicht werden.

Anmeldungen ohne vollständige Unterlagen und Angaben gelten als nicht abgegeben. 

Abschlussprüfung:

Der Bildungsgang der Fachoberschule schließt mit einer Prüfung ab. Wer die Prüfung besteht, erwirbt die Fachhochschulreife. Sie berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an der Fachhochschule oder der Gesamthochschule. 

Lernmittel- und Fahrkosten:

Es besteht Lernmittelfreiheit im Rahmen der Bestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen.

Für die Erstattung der Schülerfahrkosten gilt die Schülerfahrkostenregelung der Stadt Dortmund. Für die Schüler der Klasse 11 besteht Anspruch auf Fahrkosten nur für den Weg zur nächstgelegenen Schule. Schüler des einjährigen Bildungsganges haben keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. 

Ausbildungsbeihilfe:

Ausbildungsbeihilfe kann für Berechtigte im Rahmen des Ausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gezahlt werden. Auskünfte erteilt das zuständige Bafög-Amt. 

Anmeldung:


Leitung der FOS

M. Vorspohl

Kontakt:

Tel.: 0231 5023156/57

Info zum Praktikum