Fotografenausbildung im FHBK

Die Fotografin und der Fotograf bereiten fotografische Aufnahmen vor und arbeitet sie unter Berücksichtigung der verschiedenen Gestaltungsanforderungen und technischen Bedingungen zum Endprodukt aus.
Die Berufsausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt an den Lernorten Betrieb und Schule. Die Inhalte der betrieblichen Ausbildung werden durch den Ausbildungsrahmenplan verbindlich festgelegt (sachlich und zeitlich gegliedert).
Für den schulischen Teil der Ausbildung gilt der Lehrplan, der auf der Grundlage des KMK-Rahmenlehrplans erstellt wurde. Die Auszubildenden werden im Berufkolleg als Bezirksfachklassen (Unter-, Mittel- und Oberstufe) in Teilzeitform unterrichtet.
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres erfolgt die
Gesellenprüfung mit dem Abschluss "Geselle im Fotografenhandwerk".
Der erworbene Gesellenbrief kann einerseits die Grundlagen für Weiterbildungszertifikate (z.B. der Große Befähigungsnachweis) ,spezielle Schulungen und Lehrgänge sein, andererseits aber auch die Basis für ein weiterführendes Studium
(z.B. Fotoingenieurwesen oder Fotodesign).
